Statuten

AEP „AUSTRIA EVENT POOL“ (AEP)

(orientiert sich am § 16 Wirtschaftskammergesetz)

1. Präambel:

Die Veranstaltungsbranche in Österreich umfasst sehr viele unterschiedliche Bereiche, die einzeln als Gewerbebetriebe in mehrerer verschiedenen Fachgruppen und Sparten (z.B. der Wirtschaftskammer Österreich) organisiert sind.

Der nunmehr AEP „AUSTRIA EVENT POOL“ genannte ARGE (im Folgenden AEP genannt) erweitert und ergänzt damit in einer gemeinsamen Organisationsform die seit Jahren erfolgreich bestehende Administration von Eventnet.Austria.

Der AEP führt den Namen „Austria Event Pool“ (im Folgenden kurz AEP genannt).

2. Sitz:

Der AEP hat ihren Sitz in 1230 Wien, Brändströmgasse 40.

3. Zweck:

Der AEP dient primär zur Organisation der gesamten österreichischen Veranstaltungswirtschaft und versteht sich (im Sinne der Wirtschaftskammer Österreich) fachgruppen- und spartenübergreifend. Es kann damit die gesamte Wertschöpfungskette von unterschiedlichsten Veranstaltungen zusammengefasst werden.
Der AEP fördert gemeinsame Belange und Interessen der österreichischen Veranstaltungswirtschaft und kann Forderungen und Anliegen gegenüber dem Bund, den Ländern und den Gemeinden kommunizieren. Eine Abstimmung mit EVENTNET.AT in der Wirtschaftskammer wird ausdrücklich empfohlen.
Die Verfolgung von wirtschaftlichen Gewinnen ist bei Gründung ausgeschlossen, kann aber durch einstimmigen Beschluss der Organe in Zukunft geändert werden.

Die Vertretung und das Lobbying der Veranstaltungsbranche insbesondere in Belangen der Kommunikation von Branchenanliegen, Bedürfnissen und unmittelbar die gesamte oder Teilbereiche der Branche betreffende Anliegen, obliegt den Organen.
Die Mitglieder können durch Einbringung von Ideen und Vorschlägen diese Anliegen den Organen der AEP zur Kenntnis bringen. Die Organe sind berechtigt Umformulierungen, Zusammenfassungen dieser eingebrachten Branchenanliegen vor der Kommunikation an Dritte zu verändern. Organe werden in weiterer Folge von Branchenexperten unterstützt, die wiederum mit dem ihnen zugeteilten Vorstand kommunizieren und ihre Anliegen, Wünsche und Ideen vorbringen.

4. Mitgliedschaft:

4.1. Ordentlicher Mitglieder

Die ordentliche Mitgliedschaft ist freiwillig und kostenlos. Der AEP steht allen in der Veranstaltungsbranche tätigen Gewerbebetrieben, sowie auch Künstlern und in anderer Form organsierten und nicht organisierten Gesellschaften, Unternehmen und Personen offen. Eine unmittelbare Tätigkeit innerhalb der Veranstaltungsbranche ist Voraussetzung. Eine Aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Berufsausübungs-voraussetzung muss gegeben sein.
Beispielhaft genannt könnten hier Veranstaltungsagenturen, EventmanagerInnen, Cateringunternehmen, Beleuchter und Beschaller, Veranstaltungstechniker, Technikvermieter, Veranstaltungsorte, Kongress-, Messe- und Marktveranstalter, Eventausstatter, Zeltbauer, Filmproduktionsfirmen, Werbeagenturen und Reisebüros (soweit diese sich auch mit Veranstaltungsorganisation beschäftigen), Theater, Künstlervermittler, Künstler, Veranstaltungsdekorateure und viele mehr – die mit Veranstaltungen ihren Lebensunterhalt bestreiten - genannt werden. Es sind alle, die an der Wertschöpfungskette von Veranstaltung professionell mitarbeiten willkommen.

Bei Mitgliedschaften von z.B. Kapitalgesellschaften, gilt der jeweils im Firmenbuch eingetragene und handlungsbevollmächtigte Geschäftsführer als Vertreter dieser Gesellschaft im AEP. Bei mehreren Geschäftsführern gilt das im jeweiligen Gesellschaftsvertrag eingetragene Innenverhältnis auch für die Vertretung im AEP.
Alle Mitglieder erklären sich mit den Statuten der ARGE als uneingeschränkt einverstanden.

4.2. Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder können auch Verbände, Interessensvertretungen und Unternehmen außerhalb der Veranstaltungsbranche (jedoch in irgendeiner Verbindung zur Branche stehend, z.B. als Kunde und Auftraggeber) sein.

4.3. Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder können andere Personen, Organisationen sowie Unternehmen sein und es bedarf einer schriftlichen Anmeldung und einer Annahme dieser Anmeldung durch den AEP. Voraussetzung ist die Bereitschaft, Ziele des AEP durch substantielle Beiträge – in welcher Form auch immer - zu unterstützen.

4.4. Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Erreichung der Ziele des AEP zu fördern und gemeinschaftlich an der Weiterentwicklung des AEP verwaltenden Agenden gemäß den Zielen des AEP konstruktiv mitzuwirken.

4.5. Ausschluss und Ablehnung von Mitgliedern

Der Vorstand (Präsident und Vizepräsident) behalten sich vor, Mitglieder von der ARGE auszuschließen bzw. einen Betritt abzulehnen, wenn dafür wichtige Gründe (z.B. Zuwiderhandlung des Zieles der ARGE oder unethisches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder der Branche im Allgemeinen, bzw. wenn ein rechtlicher Ausschlussgrund, wie eine Verurteilung) vorliegen.

5. Organe der AEP:

Bei Gründung der AEP bestehen die Organe der AEP aus den beiden Initiatoren (Erik R. Kastner, MBA und Gert Zaunbauer). Die beiden Gründungsmitglieder werden in der 1. Sitzung einstimmig einen Vorstand von 6 weiteren Vorstands-mitgliedern ernennen. Der Vorstand wird, soweit das machbar ist und Mitglieder auf freiwilliger Basis gefunden werden, aus 7 Personen bestehen. Dieser Vorstand ist für vorerst 2 Jahre eingesetzt. Eine Erweiterung des Vorstandes obliegt dem Gesamtvorstand und einem einstimmigen Beschluss.
Diese Organe sind für die Vertretung des AEP nach außen als befugte Organe anzusehen. Als Sprecher des Vorstandes fungiert der Präsident des AEP, der bei Gründung mit zumindest einem Vorstand von EVENTNET.AUSTRIA ident ist.

Der Vorstand wird außerdem in einzelne Verantwortungsbereiche geteilt, die da sind:

  1. Sprecher des Vorstandes / Präsident (einer der Initiatoren)
  2. Vizepräsident (kommt einer Geschäftsführerposition gleich)
  3. Weitere Vorstandsagenden werden in der ersten Sitzung festgelegt und die Aufgabengebiete entsprechend vergeben.

Beschlüsse des Vorstandes werden von einer 2/3 Mehrheit getragen. Mit Bedacht sollte jedoch auf eine Einstimmigkeit hin gearbeitet werden.

Der Vorstand ist berechtigt, Vertreter des AEP in den einzelnen österreichischen Bundesländern zu ernennen und dieses als AEP Bundeslandvertreter zu benennen. Diese Bundesländervertreter müssen die Statuen anerkennen und können in weiterer Folge in den erweiterten Vorstand oder Expertenrat der AEP aufgenommen werden.

6. Daten

Die AEP ist für die personenbezogenen Daten, die von ihnen zur Abwicklung der Geschäfte der ARGE verarbeitet werden, gemeinsam nach Art. 26 DSGVO verantwortlich. Des Weiteren versichert der AEP, dass die jeweils für die ARGE durchgeführten Datenverarbeitungen der DSGVO entsprechend vornehmen wird.

Die ARGE AEP verpflichtet sich insbesondere Daten, die zur Abwicklung der Geschäfte der ARGE verarbeitet werden, gemäß Art 5 Abs. 1 DSGVO ausschließlich für die vereinbarten Zwecke der ARGE zu verwenden.
Die ARGE verpflichtet sich des Weitern zur Umsetzung damit verbundener technischer und organisatorischer Maßnahmen die zur Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) vorgesehen sind.
Der AEP erklärt ausdrücklich, dass Haftungen im Sinne der DSGVO nur für direkt von der ARGE übermittelte Aussagen übernommen werden können. Für Aussagen einzelner Mitglieder haftet (nicht nur im Sinne der DSGVO) der jeweilige Verfasser selbst. Für zur Verfügung gestellte Inhalte haftet der jeweilige Verfasser.

7. Sonstiges

Der AEP ist berechtigt die Kommunikation durch diverse elektronische Medien zu organisieren und behält sich das Recht vor, diese Kommunikation nach eigenem Ermessen zu führen.

Des Weiteren erklärt der AEP sich nach den Richtlinien und den österreichischen Gesetzen zu halten und ethischen und gesellschaftlichen Usancen zu verhalten. Der AEP ist keiner politischen Richtung verpflichtet.

Die Gründung der ARGE erfolgt durch:

Erik R. Kastner, MBA
Adresse: Brändströmgasse 42, 1230 Wien
Geburtsdatum:

Gert Zaunbauer
Adresse:
Geburtsdatum: