AEP | Allgemeine FAQs, laufend aktualisiert.

AEP | Allgemeine FAQs zu Veranstaltungen

Aktuelle Fragen werden bei Neuauflage der Sammlungen in diese integriert.

Bearbeitet von Klaus Vögl

Trotz sorgfältigster Beurteilung kann eine Haftung für die hier kundgetanen Rechtsmeinungen nicht übernommen werden. Die Covid-Regelungen seit März 2020 sind qualitativ so gestaltet, dass sie mit eigenen Begrifflichkeiten arbeiten, die von der bisherigen allgemeinen Rechtssprache abweichen, und vieles unklar bzw. ungeregelt lassen. Zudem ist immer wieder mit kurzfristigen Änderungen zu rechnen.


Fremdenführungen

FRAGE:

Wir möchten dieses Jahr ein paar Themenrundgänge in unserer Stadt anbieten. Dafür haben wir jedoch keine geprüften Fremdenführer, sondern Einheimische, die sich mit der Geschichte und den G’schichtln von ... besonders gut auskennen.

Wie sieht es hier rechtlich aus? Dürfen sie die Touren ausführen, wenn sie unentgeltlich sind? Wie sieht es mit freier Spende aus?
Wenn wir Eintritt verlangen, welche Möglichkeiten haben wir da?

  • zusätzlich zu unseren Führern noch einen geprüften Guide buchen?
  • nur in geschlossenen Räumen führen? Wie kommt dann die Gruppe von A nach B – Guide darf nichts erzählen auf der Strecke?

 
Ein wirklich schwieriges Thema für uns….

ANTWORT VON EVENTPOOL:

Nicht schwierig für Eventpool.

Das Fremdenführergewerbe ist nach § 108 GewO regelementiert und an einen strengen Befähigungsnachweis gebunden. Nur in sehr eingeschränktem Umfang dürfen Personen, die keine Fremdenführer sind, solche Führungen durchführen.

Möglichkeiten, wie auch von Ihnen angesprochen:

  • Unentgeltliche Führungen. Dabei darf aber keinerlei wirtschaftlicher Vorteil angestrebt, dürfen insbesondere auch keine Trinkgelder o.ä. angenommen werden.
  • Hausführungen in Arealen (Privatgrund), wo der Verfügungsberechtigte dem Hausführer nachweislich eine Ermächtigung erteilt, im Areal zu führen. Das kann dann auch entgeltlich erfolgen, diesfalls benötigt der Hausführer eine Gewerbeanmeldung für das freie Gewerbe "Durchführung von Hausführungen". In einem geschlossenen Fahrzeug darf der Guide jegliche Erläuterungen erteilen, so kann ein Transfer optimiert werden, die Variante endet aber beim Aussteigen auf öffentlichem Grund.

Einen gewerblich befugten Fremdenführer zu einem "Stadtführer" "dazuzubuchen", ist rechtlich keine probate Option.
Am besten wäre es, wenn die in Aussicht genommenen Guides den Fremdenführerkurs besuchen und die Prüfung absolvieren würden. Dann können sie das Gewerbe anmelden.