Liste der direkt betroffenen Branchen – Antrag für Umsatzersatz – 2. COVID-19-SchuMaV / Stand: 16.12.20
Liste der direkt betroffenen Branchen – Antrag für Umsatzersatz – 2. COVID-19-SchuMaV
Liebe KollegInnen,
liebe Event-Branche,
seit 16. Dezember bis 15. Jänner 2021 ist es wieder möglich, einen Antrag für einen Lockdown-Umsatzersatz einzureichen, sofern man direkt von den mit der 2. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung verordneten Einschränkungen betroffen ist oder in einer oder mehreren direkt betroffenen Branche(n) tätig ist.
Hier der Link zur Liste der betroffenen Branchen und viel Erfolg!
Download PDF
(Quelle: COFAG)
Weitere Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz finden Sie auch unter www.umsatzersatz.at
Stand: 16.12.2020